An der Abschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat.
Die praktische Prüfung wird zentral in den Räumen der überbetrieblichen Kurse durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgaben erst bei Beginn der Prüfung. Sie werden ihm, soweit notwendig, erklärt. Die Aufgaben für die praktische Prüfung sind dem Lehrling in schriftlicher Form abzugeben.
Das während der Lehrzeit geführte Arbeitsbuch und die für die Ausbildung verwendeten Fachbücher und Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung im Fach Praktische Arbeiten verwendet werden.
Als Abschluss und zugleich Höhepunkt der Ausbildung darf wohl die Qualifikationsfeier mit der Diplom- bzw. Zeugnisübergabe bezeichnet werden. Die besten Lernenden tragen sich im „Goldenen Buch" ein.